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Mutterschafts- entschädigung

80% Ihres durchschnittlichen Einkommens für 14 Wochen nach der Geburt. Wir sorgen für die maximale Auszahlung Ihrer Mutterschaftsleistungen.

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CHF 7350
Max. pro Monat
Mutter mit Baby

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Speziell für Mutterschaftsentschädigung - Sie zahlen nur bei erfolgreich durchgesetzten Leistungen

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💝 Beispielrechnung: Bei CHF 25'600 Mutterschaftsentschädigung

Komplettservice: CHF 3'072 | Premium Plus: CHF 2'560 | Sie sparen Zeit und erhalten die maximale Leistung

Alles über Mutterschaftsentschädigung

Verstehen Sie Ihre Ansprüche und sichern Sie sich die maximale Leistung

Was ist Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutterschaftsentschädigung ist eine Lohnfortzahlung für erwerbstätige Mütter während des Mutterschaftsurlaubs. Sie erhalten 80% Ihres durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt für maximal 14 Wochen oder 98 Tage.

Maximale tägliche Entschädigung:

CHF 245
Pro Tag (max.)
CHF 7350
Pro Monat (max.)
Neugeborenes Baby

Berechnen Sie Ihre Mutterschaftsentschädigung

Ihre voraussichtliche Entschädigung:

Geben Sie Ihre Daten ein, um die Berechnung zu starten

Häufige Probleme & Lösungen

Diese Schwierigkeiten treten oft auf - wir lösen sie für Sie

Problem: Falsche Berechnungsgrundlage

Oft wird nicht das korrekte Durchschnittseinkommen herangezogen, wodurch die Entschädigung zu niedrig ausfällt.

Unsere Lösung:

Wir prüfen alle relevanten Einkommensperioden und optimieren die Berechnungsgrundlage für die maximale Auszahlung.

Problem: Verzögerungen bei der Auszahlung

Bürokratische Hürden und fehlende Unterlagen können zu wochenlangen Verzögerungen führen.

Unsere Lösung:

Wir bereiten alle Dokumente vor und verfolgen den Antrag aktiv, um schnelle Auszahlungen zu gewährleisten.

Problem: Komplexe Sonderfälle

Selbständige, Teilzeitarbeit oder mehrere Arbeitgeber erschweren die korrekte Berechnung erheblich.

Unsere Lösung:

Unser Expertenteam kennt alle Sonderfälle und berechnet auch komplexe Situationen korrekt.

Erfolgsgeschichten unserer Mandantinnen

So haben wir Müttern zu ihrer rechtmäßigen Entschädigung verholfen

SM

Sandra M., Marketingleiterin, Zürich

"Als Selbständige in Teilzeit war meine Situation komplex. FamilienRecht hat eine Berechnungsgrundlage gefunden, die mir CHF 4'200 mehr Entschädigung brachte als ursprünglich berechnet."

+ CHF 4'200
Zusätzliche Leistung
LK

Lisa K., Pflegefachfrau, Basel

"Mein Arbeitgeber hat die Anmeldung vergessen. FamilienRecht hat nicht nur die aktuelle Entschädigung durchgesetzt, sondern auch für mein erstes Kind rückwirkend CHF 18'600 erhalten."

CHF 18'600
Rückwirkende Nachzahlung
MH

Miriam H., Lehrerin, Bern

"Bei Zwillingen war unklar, ob mir die volle Entschädigung zusteht. Das Team hat geklärt, dass ich Anspruch auf die maximale Leistung habe und alle 98 Tage durchgesetzt."

CHF 24'000
Vollständige 14-Wochen-Leistung

Mutterschaftsentschädigung in der Schweiz: Ihr Anspruch auf finanzielle Sicherheit

Die Mutterschaftsentschädigung gewährleistet berufstätigen Müttern finanzielle Sicherheit während des Mutterschaftsurlaubs. Diese wichtige Sozialleistung ersetzt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens für maximal 14 Wochen nach der Geburt. Trotz der gesetzlichen Garantie erhalten viele Mütter nicht die maximale Leistung, die ihnen zusteht.

Die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung basiert auf dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Hier entstehen häufig Fehler, die zu reduzierten Auszahlungen führen. Besonders komplex wird die Situation bei Selbständigerwerbenden, Teilzeitbeschäftigten oder Personen mit mehreren Arbeitgebern. Unser Expertenteam verfügt über die notwendige Expertise, um auch in komplexen Fällen die korrekte Berechnungsgrundlage zu ermitteln.

Die maximale tägliche Entschädigung beträgt CHF 245, was einem monatlichen Höchstbetrag von CHF 7350 entspricht. Diese Obergrenze wird erreicht, wenn das versicherte Einkommen CHF 110'250 pro Jahr übersteigt. Viele gut verdienende Mütter sind sich nicht bewusst, dass ihre Entschädigung auf diesen Maximalbetrag begrenzt ist, während andere fälschlicherweise annehmen, sie hätten keinen Anspruch auf die Höchstleistung.

Ein weiterer kritischer Aspekt betrifft die Anspruchsvoraussetzungen. Mütter müssen während neun Monaten vor der Geburt der obligatorischen AHV-Versicherung unterstellt gewesen sein und in dieser Zeit mindestens fünf Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Diese Bedingungen können bei unterbrochenen Erwerbsverläufen oder internationalen Karrierewegen problematisch werden. Wir prüfen jeden Fall individuell und finden Lösungen auch für komplizierte Versicherungsverläufe.

Rückwirkende Ansprüche spielen bei der Mutterschaftsentschädigung eine besonders wichtige Rolle. Wenn Arbeitgeber die erforderlichen Meldungen versäumt haben oder Berechnungsfehler aufgetreten sind, können Nachzahlungen bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Dies ist besonders relevant für Mütter, die bereits mehrere Kinder haben und möglicherweise bei früheren Geburten nicht die korrekte Entschädigung erhalten haben.

Unsere Dienstleistung umfasst die komplette Betreuung von der Anspruchsprüfung bis zur erfolgreichen Auszahlung. Wir optimieren die Berechnungsgrundlage, bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor und kommunizieren direkt mit den zuständigen Ausgleichskassen. Durch unsere erfolgsbasierte Vergütung entstehen für Sie nur dann Kosten, wenn wir zusätzliche Leistungen für Sie durchsetzen können. Dies garantiert eine risikofreie Optimierung Ihrer Mutterschaftsentschädigung.

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Wochen Ø Bearbeitung