Familienzulagen Durchsetzung
CHF 200-250 monatlich pro Kind garantiert. Wir sorgen für die korrekte Berechnung und pünktliche Auszahlung Ihrer Familienzulagen.
Transparente Preisgestaltung
Faire Preise ohne versteckte Kosten - Sie zahlen nur bei Erfolg
Basis Check
Kostenlose Erstberatung
- 15-Minuten Beratungsgespräch
- Einschätzung Ihrer Ansprüche
- Unverbindlich & kostenfrei
Standard Service
der durchgesetzten Leistungen
- Komplette Antragstellung
- Aktive Nachverfolgung
- Rückwirkende Prüfung (2 Jahre)
- Persönlicher Ansprechpartner
Premium Service
der durchgesetzten Leistungen
- Alles aus Standard Service
- Rückwirkende Prüfung (5 Jahre)
- Einspruchs-Management
- Prioritätsbehandlung
💡 Garantie: Kein Erfolg = Keine Kosten. Sie zahlen nur bei erfolgreich durchgesetzten Ansprüchen.
So funktionieren Familienzulagen
Verstehen Sie Ihre Ansprüche und maximieren Sie Ihre Leistungen
Was sind Familienzulagen?
Familienzulagen sind monatliche Unterstützungsleistungen des Schweizer Staates für Familien mit Kindern. Jedes Kind berechtigt zu einer monatlichen Zahlung zwischen CHF 200 und CHF 250, abhängig vom Kanton und Alter des Kindes.
Wer hat Anspruch?
- • Arbeitnehmende in der Schweiz
- • Selbständigerwerbende
- • Nichterwerbstätige mit genügend Einkommen
- • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
Häufige Probleme
- • Arbeitgeber vergisst Anmeldung
- • Falsche Berechnung der Beträge
- • Verzögerungen bei Auszahlungen
- • Unwissen über rückwirkende Ansprüche
Unsere Lösung
- • Professionelle Antragstellung
- • Direkte Kommunikation mit Behörden
- • Prüfung rückwirkender Ansprüche
- • Kontinuierliche Überwachung
Erfolgsgeschichten unserer Mandanten
Echte Fälle, echte Ergebnisse - so haben wir Familien geholfen
Familie Schneider
Zürich, 3 Kinder
Nachzahlung für 14 Monate
"Der Arbeitgeber meines Mannes hatte vergessen, uns für Familienzulagen anzumelden. FamilienRecht hat nicht nur die laufenden Zahlungen durchgesetzt, sondern auch die gesamte Nachzahlung erhalten."
Familie Hofmann
Basel, 2 Kinder
5 Jahre rückwirkende Ansprüche
"Als Selbständige wusste ich nicht, dass ich Anspruch auf Familienzulagen habe. Das Team hat 5 Jahre rückwirkend geprüft und eine beträchtliche Summe durchgesetzt."
Familie Keller
Bern, 1 Kind in Ausbildung
Ausbildungszulage durchgesetzt
"Unser Sohn studiert und wir erhielten keine Ausbildungszulage mehr. FamilienRecht hat bewiesen, dass uns diese bis zum 25. Lebensjahr zusteht und alle Nachzahlungen erhalten."
Maximieren Sie Ihre Familienzulagen
Diese Optimierungen können Ihre jährlichen Leistungen erheblich steigern
Kantonsabhängige Unterschiede
Die Höhe der Familienzulagen variiert je nach Kanton erheblich. Wir kennen alle kantonalen Bestimmungen und sorgen dafür, dass Sie den maximalen Betrag erhalten.
Bis zu CHF 100 Unterschied pro Monat
Rückwirkende Ansprüche
Familienzulagen können bis zu 5 Jahre rückwirkend beantragt werden. Viele Familien verpassen tausende von Franken, weil sie diese Frist nicht kennen.
Durchschnittliche Nachzahlung bei rückwirkender Prüfung
Jahre
Maximale rückwirkende Prüfung
Ausbildungszulagen
Für Kinder in Ausbildung (16-25 Jahre) gelten höhere Zulagensätze. Diese werden oft übersehen oder nicht korrekt berechnet.
Jahre
Ausbildungszulage bis 25 Jahre
Familienzulagen in der Schweiz: Ihr Recht auf finanzielle Unterstützung
Familienzulagen stellen eine zentrale Säule der schweizerischen Familienpolitik dar und bieten finanzielle Entlastung für Haushalte mit Kindern. Diese staatlichen Leistungen werden monatlich ausbezahlt und sollen die zusätzlichen Kosten abfedern, die durch die Betreuung und Erziehung von Kindern entstehen. Trotz der rechtlichen Ansprüche erhalten viele berechtigte Familien nicht die ihnen zustehenden Leistungen.
Die Höhe der Familienzulagen variiert erheblich zwischen den Kantonen. Während in Zürich CHF 200 pro Kind und Monat ausbezahlt werden, erhalten Familien in Genf bis zu CHF 300 monatlich. Diese Unterschiede resultieren aus der föderalistischen Struktur der Schweiz, welche den Kantonen erlaubt, über die bundesweiten Mindestansätze hinauszugehen. Viele Familien sind sich dieser Unterschiede nicht bewusst und verzichten dadurch auf erhebliche Mehrleistungen.
Besonders komplex gestaltet sich die Situation bei Selbständigerwerbenden und Personen mit mehreren Arbeitgebern. Hier entstehen häufig Koordinationsprobleme zwischen verschiedenen Familienausgleichskassen, die zu verzögerten oder fehlerhaften Auszahlungen führen. Unser Expertenteam verfügt über jahrelange Erfahrung in der Navigation durch diese komplexen Strukturen und sorgt dafür, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden.
Rückwirkende Ansprüche stellen ein weiteres wichtiges Thema dar. Familienzulagen können bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn die ursprünglichen Ansprüche nicht geltend gemacht wurden. Dies betrifft häufig Situationen, in denen Arbeitgeber ihre Anmeldepflicht vernachlässigt haben oder bei Änderungen der Familiensituation nicht alle erforderlichen Meldungen erfolgt sind. Diese rückwirkenden Nachzahlungen können sich auf mehrere tausend Franken belaufen.
Ausbildungszulagen für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren werden ebenfalls häufig übersehen. Diese höheren Zulagensätze gelten für Kinder in beruflicher Grundbildung oder tertiärer Ausbildung und können erheblich zur Finanzierung der Ausbildungskosten beitragen. Die Beantragung erfordert jedoch spezifische Nachweise über den Ausbildungsstatus, die nicht alle Familien korrekt einreichen.
Unsere Dienstleistung umfasst die vollständige Betreuung von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Auszahlung. Wir prüfen alle bestehenden und potentiellen Ansprüche, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und kommunizieren direkt mit den zuständigen Familienausgleichskassen. Durch unsere erfolgsbasierte Vergütung entstehen für Sie nur dann Kosten, wenn wir tatsächlich zusätzliche Leistungen für Sie durchsetzen können.
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